Mittwoch, 22. Februar 2012
   
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Schulordnung der Realschule Norden

Jeder soll sich an unserer Schule wohlfühlen. Deshalb brauchen wir einige Regeln, die von allen eingehalten werden.

A Verhaltensregeln, die immer gelten

1. Wir nehmen Rücksicht aufeinander.

2. Wir verhalten uns allen Personen gegenüber freundlich, hilfsbereit und fair.

3. Wir schonen das Gebäude, das Schulgelände und alle Einrichtungsgegenstände.

4. Wir kommen pünktlich zum Unterricht.

B Vor Unterrichtsbeginn

1. Wir gehen in unseren Klassenraum und verhalten uns ruhig.

2. Wir gehen nicht vor dem ersten Klingeln in den Fachtrakt.

C Im Unterricht

1. Wir essen und trinken nicht ohne Erlaubnis.

2. Wir kauen kein Kaugummi.

3. Wir lassen einander ausreden.

4. Wir tragen keine Mützen oder Caps.

5. Wir lassen MP3-, Minidisc- und CD-Player in unserer Tasche.

6. Wir schalten unsere Handys aus.

D In den Pausen

I. große Pausen

1. Wir gehen auf dem schnellsten Weg auf den Schulhof oder in den Aufenthaltsbereich beim Haupteingang.

2. Unsere Taschen können wir in den Fluren lassen.

3. Das Klettergerüst dürfen nur die Schüler/-innen der 5. und 6. Klassen benutzen.

4. Wir dürfen uns nicht in den Fahrradständen aufhalten.

5. Wir dürfen das Schulgelände nicht verlassen.

6. Bei schlechtem Wetter dürfen wir uns in den unteren Fluren aufhalten.

II. kleine Pausen

1. Wir verlassen unseren Klassenraum nur zum Raumwechsel oder wenn wir zur Toilette gehen müssen.

2. Nach dem Klingeln zur Stunde bleiben wir in der Klasse, schließen die Tür und verhalten uns ruhig.

E In den Freistunden

Wenn wir eine Freistunde haben oder unser Unterricht später beginnt, bleiben wir auf dem Schul­hof oder im Aufenthaltsraum und verhalten uns ruhig.

F Nach Unterrichtsschluss

1. Wir räumen auf und stellen unsere Stühle auf die Tische.

2. Wir schließen Fenster und Türen.

3. Wir verlassen das Schulgelände sofort.

Wir bemühen uns, diese Regeln einzuhalten. Wenn wir dagegen verstoßen, müssen wir damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden.

Folgende Zusatzregelungen zur bestehenden Schulordnung wurden von der Gesamtkonfe­renz am 12.04.2007 beschlossen:

1. Fahrräder dürfen nur noch in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden. Es dürfen keine Rä­der in den Verkehrsbereich gestellt werden, da sie dort leicht beschädigt werden können. Alle Fahrräder müs­sen mit einem zusätzlichen Schloss (kein Zahlenschloss) am Ständer gesichert werden. Alle Fahrrä­der werden im Hauptfahrradstand abgestellt.

2. Schüler dürfen den Fahrradstand nur zum Abstellen und Abholen ihrer Fahrräder betreten, ein Aufenthalt zu anderen Zwecken ist strengstens untersagt.

3. Vor dem Beginn der 1. Unterrichtsstunde halten sich alle Schülerinnen und Schüler bis 7:45 Uhr auf dem Schulhof oder im Aufenthaltsbereich auf. Ein Betreten der Fachräume und der oberen Stockwerke ist un­tersagt. Die Frühaufsicht schließt nur die Räume auf, die auch wirk­lich für die bevorstehende Stunde ge­nutzt werden soll.

4. In den 5-Minuten-Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum, ein Aufent­halt auf den Fluren ist nicht erlaubt. Verlassen die Schüler den Raum, weil der Unterricht in einem anderen Raum fort­gesetzt wird, schließt die Lehrkraft ab. Im Raum bleiben alle Schüler möglichst auf ihren Plätzen und be­reiten sich schon durch Herausnahme von Büchern und Heften auf die nächste Stunde vor.

5. Das „Kickern" in den 5-Minuten-Pausen ist untersagt. Bei Nutzung in den Freistunden müssen die Türen geschlossen bleiben.

6. Wollen Schülerinnen oder Schüler eine Lehrkraft sprechen, so warten sie am Anfang oder am Ende der Pause vor der Tür zum Lehrerzimmer im Eingangsbereich. Die Lehrerzimmertür auf dem Weg zum Se­kretariat ist nicht für Schülerinnen und Schüler zu benutzen.

7. Betriebsfremde Personen werden nur außerhalb des Gebäudes geduldet, wenn sie sich wie Gäste ent­sprechend nett und freundlich verhalten.

8. CD-Player, MP3-Player und ähnliche technische Geräte, die per Ohrhörer betrieben werden, sind in der Schule verboten. Sie führen dazu, dass der Unterrichtsstoff in den Pausen nicht mehr überdacht werden kann und verursachen gesundheitliche Schäden. Evtl. vorhandene Geräte werden eingezogen und kön­nen nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

9. Handys sind beim Betreten der Schule abzuschalten. Sie dürfen nur genutzt werden, wenn es einen zwin­genden Grund (Notfall o.ä.) gibt oder eine Lehrkraft die Erlaubnis zur Nutzung ge­geben hat. Unrecht­mäßig genutzte Geräte werden eingezogen und können nur von den Er­ziehungsberechtigten abgeholt werden.