Mittwoch, den 22. September 2010 um 18:55 Uhr
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2011 (inkl. Zensurengebung)
(Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Änderungen sind möglich!)
I. Wozu dienen diese Informationen?
Abschlussprüfungen sind ein wichtiger Teil der Arbeit in der Realschule, ohne den es kein Abschlusszeugnis geben kann.
Voraussetzung ist, dass jeder weiß, dass es in der Schule Erlasse und Verordnungen, das sind eigentlich Gesetze für Schulen gibt, an die sich alle Beteiligten (also Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte) halten müssen.
Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Vorschriften sind:
a) Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I)
b) Termine für die Abschlussprüfungen 2010 im Sekundarbereich I
c) Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen
Alle Erlasse und Verordnungen sind im Internet zu finden unter
Alle Schülerinnen, Schüler und Eltern sollen sich frühzeitig auf die Situation einstellen und dementsprechend arbeiten können.
Für die Lehrer sind solche Prüfungen nicht neu, aber jedes Jahr wieder eine große Herausforderung, die mit viel zusätzlicher Arbeit verbunden sind.
Wenn nach dem Studium dieser Informationen noch Fragen offen sind, bitte die Fachlehrer fragen oder sich an die Schulleitung wenden ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).
II. Welche Abschlüsse können erreicht werden?
a) Normaler Sek-I-Abschluss wird erreicht bei ausreichenden Leistungen in allen Fächern bzw. einer „5" in einem Fach. Mit 2 „5"en wird der normale SEK-I Abschluss erreicht, wenn beide "5"-en ausgeglichen werden und die Klassenkonferenz zustimmt.
b) Erweiterter Sek-I-Abschluss (berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe), Bedingung: Durchschnitt „3" in den Fächern De, En, Ma und Durchschnitt „3" im gesamten Zeugnis.
c) Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse, höchsten 3 „5"en im Zeugnis.
d) Hauptschulabschluss, wer in Klasse 10 versetzt wurde, aber keine der Bedingungen aus a), b) oder c) erfüllt.
FÜR ALLE ABSCHLÜSSE IST EINE ABSCHLUSSPRÜFUNG VORAUSSETZUNG!
III. Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Für die durchzuführenden Prüfungen gibt es eine Prüfungskommission, in der der Schulleiter den Vorsitz hat.
Dieser ernennt eine weitere Lehrkraft zum Mitglied der Prüfungskommission. Die Prüfungskommission ist verantwortlich für den Ablauf der gesamten Prüfung. Alle Fragen, die die Klassenlehrer oder Fachlehrer zur Organisation der Prüfung nicht beantworten können, sollten bei der Prüfungskommission gestellt werden.
Schriftliche Prüfungen
a) Es finden schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt, alle Schülerinnen und Schüler müssen diese Arbeit schreiben. Wer verweigert, kann keinen Abschluss erhalten.
b) Die Arbeiten werden landeseinheitlich geschrieben, d.h. alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen schreiben zur gleichen Zeit die gleiche Arbeit.
| Deutsch | Montag, 16.05.2011 | Nachschreibetermin |
Mi, 25.05.2011 |
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| Mathematik | Donnerstag, 19.05.2011 | Nachschreibetermin |
Fr, 27.05.2011 |
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| Englisch | Montag, 23.05.2011 | Nachschreibetermin | Di, 31.05.2011 |
Die Aufgabenstellung kommt vom Kultusministerium, der Schulleiter persönlich erhält die Unterlagen am Tag vor der Prüfung über das Internet und sorgt morgens 3 Stunden vor der Prüfung für die Vervielfältigung der Unterlagen. Dadurch ist eine vorzeitige Information der Prüflinge nicht möglich.
In jedem Fach gibt es einen Pflichtteil, der innerhalb von ca. 50 Minuten (abh. vom Fach) zu bearbeiten ist und mehrere Wahlthemen, aus denen die Schülerin oder der Schüler innerhalb von 15 Minuten eines auswählen muss.
Die Themenbereiche für die Arbeiten sind bekannt (Unterlagen aus den letzten Jahren bei den Fachlehrern).
Der Pflichtteil beinhaltet auch grundlegende Kenntnisse aus den Klassen 7 bis 9, der Wahlteil bezieht sich thematisch auf die Klasse 10, in Englisch gibt es z.B. einen Teil zum Hörverstehen.
Hilfsmittel für die Arbeit werden der Duden in Deutsch, das Wörterbuch in Englisch und der Taschenrechner in Mathematik sein, wobei dieser nicht programmierbar sein darf. In Mathematik wird eine Formelsammlung mit der Arbeit ausgegeben.
Als Bearbeitungszeit stehen für das Fach Deutsch 180 Minuten, für Mathematik 150 Minuten und für Englisch 120 Minuten zur Verfügung (dazu kommen 15 Minuten Auswahlzeit).
Es kann früher abgegeben werden, in keinem Fall später, die Abgabezeit wird festgehalten.
Der Fachlehrer korrigiert die Arbeit in einer festgelegten Zeit, ein zweiter Lehrer führt eine zweite Korrektur durch. Können sich beide nicht über eine Zensur einigen, ent- scheidet letztendlich der Vorsitzende der Prüfungskommission. Die Korrekturzeit be- trägt nur wenige Tage, damit ggf. mündliche Prüfungen in den schriftlichen Fächern termingerecht angekündigt werden können.
Die 30%-Klausel ist nicht anzuwenden, da es sich nicht um eine klassenbezogene Arbeit handelt, d.h. es kann vorkommen, dass eine große Zahl von „5"-en und „6"- en erzielt wird. Die Arbeit ist auf jeden Fall zu werten.
Weicht die Note vom vom bisherigen Leistungsbild des Prüflings stark ab (z.B. um 2 Noten) ab, so kann die Prüfungskommission eine zusätzliche mündliche Prüfung in diesem Fach ansetzen (Nachricht an den Prüfling 4 Tage vor der Prüfung). Es gibt auch eine mündliche Prüfung, wenn der Prüfling es wünscht (2 Tage vor der Prüfung bekannt geben).
Erscheint eine Schülerin oder ein Schüler nicht zur schriftlichen Prüfung zum angegebenen Termin, so wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.
Ausnahme: Eine Schülerin oder ein Schüler ist an dem Tag krank, dann muss morgens angerufen werden und es ist sofort ein ärztliches Attest vorzulegen.
Es gibt dann für jede schriftliche Prüfung einen Nachschreibetermin. Der Inhalt dieser Arbeit ist von der Struktur her mit den normalen Arbeiten vergleichbar, die Inhalte sind allerdings anders (Erfahrung der letzten Jahre).
Die schriftliche Prüfung geht zu einem Drittel in die Jahresendnote ein!
Wie die Jahresendnote berechnet wird, weiß der Fachlehrer, der seine Berechnung für alle verständlich darstellen muss.
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen finden statt vom Montag, 06.06.2011 bis Freitag, 10.06.2011.
Es gibt zwei Arten von mündlichen Prüfungen:
a) Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach (nur möglich, wenn die Zensur der Arbeit gravierend von der bisherigen Zensur abweicht. Eine Veränderung der Jahresendzensur um eine Stufe berechtigt nicht zum Antrag auf Ablegung einer mündlichen Prüfung in diesem Fach. Eine solche mdl. Prüfung ist ggf. nur in einem Fach zulässig).
Wird eine mündliche Prüfung auf Antrag der Schülerin / des Schülers oder des Fachlehrers durch die Prüfungskommission zugelassen, verändert die erreichte Zensur das Ergebnis der Abschlussarbeit (2/3 Arbeit, 1/3 mdl. Prüfung).
Diese mündliche Prüfung liegt terminmäßig vor den verpflichtenden mdl. Prüfungen.
b) Verpflichtende mündliche Prüfung in einem selbstgewählten Fach. Dabei sind alle Fächer, auch Wahlpflichtfächer, zugelassen außer Sport.
Die Zensur in der mündlichen Prüfung nach b) zählt zu einem Drittel der Jahres- oder Halbjahreszensur.
Wie wählt man das richtige Prüfungsfach aus?
Genau wie bei den Langfächern erstellt der Fachlehrer eine Zensur, diese wird den Schülerinnen und Schülern vor der Prüfung mitgeteilt. (Prüfungen liegen sehr spät.)
Wenn man nun sieht, dass eine Zensur sehr schlecht ist und vielleicht daran die Erlangung des erweiterten Abschluss hängt, setzt man sich mit dem Fachlehrer in Verbindung und bespricht die Chancen einer Verbesserung. Hat man sich dann entschieden, kann man mit dem Lehrer die Themen der mündlichen Prüfung besprechen. Diese sollen aus dem 10. Schuljahr stammen.
Es ist klar, dass eine Prüfung, die als Ergebnis eine „2" haben soll, anders aussieht als eine Prüfung, die eine „3" als Ergebnis zum Ziel hat.
Auch die Wahl eines Faches, das nur im 1. Halbjahr unterrichtet wurde, ist möglich.
Oft ist das wichtig in den naturwissenschaftlichen Fächern Physik oder Chemie, wenn dort die Zeugniszensur nur „ausreichend" oder sogar „mangelhaft" war. Da könnte sich eine Prüfung lohnen, aber es ist wichtig, mit dem Fachlehrer das Thema genau abzusprechen.
Allerdings: Man kann sich bei einer mündlichen Prüfung auch verschlechtern. Wenn jemand auf einer „2" steht, meldet sich dann zur Prüfung und zeigt dort Schwächen, so dass die Prüfung mit „4" bewertet wird, so kann man sich ausrechnen, dass 2 + 2 + 4 = 8 ist, 8 : 3 = 2,67, also Zeugnis „3". So etwas kann in beliebten Fächern wie Religion, Musik oder Erdkunde sehr schnell passieren.
Zahlenbeispiel nach Muster für das Fach Religion (nur im 1.Halbjahr erteilt):
1. Halbjahr: schriftliche Zensur (Klassenarbeit „3") --> „2,50"
„mündliche" Zensur (Tests, Hefte, Mitarbeit ...) „2,30"
Zensur 1.Hj gesamt: 50 % schriftlich: 1,25
50 % mündlich: 1,15
2,40 ----> 2,40
Die Zeugnisnote wäre also "2".
Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler nun für die mündliche Prüfung in diesem Fach gemeldet, obwohl eine Verbesserung nicht möglich ist und die Prüfung wird mit der Note "4" abgeschlossen, so ergibt die neue Berechnung das folgende Ergebnis:
Jahresnote 2/3 1,60
Prüfung 1/3 1,33 ----> 2,93
Die Zeugnisnote wäre jetzt "3".
Das Ergebnis der Prüfung wird vom Schulleiter am Ende des Prüfungstages mitgeteilt, nicht mehr von den Prüfenden!
Gilt eine Prüfung als nicht bestanden (Note „5" oder „6"), so legt der Fachprüfungsausschuss dem Vorsitzenden der Prüfungskommission die Bewertung schriftlich dar und begründet seine Benotung. Der Vorsitzende erstellt einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Das bedeutet, dass der Prüfling gegen das Ergebnis Einspruch einlegen kann.
Viel Glück bei den Prüfungen.
Brunken, RR